Vaterschaftsanerkennung
Sind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.
Wenn Sie die Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt anerkennen, können Sie gleichzeitig eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.
Ansprechpartner
Hauptamt
Rathaus
Telefon:
07937 9119-18
Fax:
07937 9119-20
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Sprechzeiten
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Termine außerhalb der Sprechzeiten möglich.
Zuständiges Amt
Anschrift
Marktplatz 2
74677 Dörzbach
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Vorgänge
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Vaterschaftsanerkennung finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: