Vaterschaftsanerkennung

Sind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.
Wenn Sie die Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt anerkennen, können Sie gleichzeitig eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.

Ansprechpartner

Hauptamt
Rathaus

Telefon: 07937 9119-18
Fax: 07937 9119-20
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Sprechzeiten

Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Zuständiges Amt

Anschrift

Marktplatz 2
74677 Dörzbach
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Vorgänge

Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Vaterschaftsanerkennung finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: