Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung
Für eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung innerorts können Sie sich zunächst an die Mitarbeiter im Dörzbacher Rathaus wenden, geht die geplante Nutzung über ein bestimmtes Maß hinaus, kann es sein, dass das Landratsamt beteiligt werden muss. Sind überörtliche Straßen tangiert, wenden Sie sich bitte in jedem Fall an das Landratsamt.
Ansprechpartner
Hauptamt
Rathaus
Telefon:
07937 9119-19
Fax:
07937 9119-20
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Dienstag: 08:30 - 12:00 II 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 12:00 II 16:00 - 18:30 Uhr
Hauptamt
Rathaus
Telefon:
07937 9119-10
Fax:
07937 9119-20
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Sprechzeiten
Die Mitarbeiter sind zu den Sprechzeiten telefonisch für Sie erreichbar.
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr || 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr || 16:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung
Hauptamt
Rathaus
Telefon:
07937 9119-18
Fax:
07937 9119-20
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Sprechzeiten
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Termine außerhalb der Sprechzeiten möglich.
Zuständiges Amt
Anschrift
Allee 17
74653 Künzelsau
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Telefon:
07940 18-0
Fax:
07940 18-336
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Internetseite
Vorgänge
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: