Kinderreisepass
Bitte beachten Sie: Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.
Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Es muss auch unterschreiben, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes 10 Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.
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Vorgänge
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Kinderreisepass finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: