Jagdschein

Wer die Jagd ausüben will, muss einen Jagdschein besitzen. Den Nachweis, dass Sie die für die Ausübung der Jagd erforderliche Sachkunde beherrschen, erhalten Sie mit Bestehen der Jägerprüfung.

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Dienstag: 08:30 - 12:00 II 14:00 - 16:00 Uhr
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Donnerstag: 07:30 - 12:00 II 16:00 - 18:30 Uhr

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Die Mitarbeiter sind zu den Sprechzeiten telefonisch für Sie erreichbar.

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Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr || 14:00 - 16:00 Uhr
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Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr || 16:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung

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