Internationalen Führerschein beantragen

In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.

Hinweis: In welchen Ländern Sie einen Internationalen Führerschein benötigen, erfahren Sie von den großen Automobilclubs, in Reisebüros und bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.

Sie benötigen innerhalb der EU /EWR-Staaten kein Internationalen Führerschein. Er kann dennoch nützlich sein, wenn Sie im Ausland einen Mietwagen benutzen.

Gültigkeit

Drei Jahre, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet

Dies ist zum Beispiel bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) der Fall. Internationale Führerscheine, die nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ausgestellt sind, sind nur ein Jahr gültig. Diese Führerscheine werden vor allem in asiatischen Ländern benötigt. Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.

Die Fahrerlaubnisbehörden müssen dem Kraftfahrt-Bundesamt die Ausstellung Ihres Internationalen Führerschein mitteilen. Diese Information wird zusammen mit der Führerscheinnummer Ihres Scheckkartenführerscheins im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert. Sollten Sie noch einen Papierführerschein haben, müssen Sie diesen auf den Kartenführerschein umstellen lassen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • EU-beziehungsweise EWR-Führerschein oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrtzeugen
  • Wohnsitz in Deutschland an mindestens 185 Tagen im Jahr oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei des Überkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Der Antrag wird bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive erforderlichen Nachweisen und Unterlagen einreichen.

Bei Fragen kann Ihnen das Landratsamt Hohenlohekreis (Führerscheinstelle) weiterhelfen.

E-Mail: strassenverkehrsamt@hohenlohekreis.de, Telefon: 07940/18-0

Ansprechpartner

Hauptamt
Rathaus

Telefon: 07937 9119-17
Fax: 07937 9119-20
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Die Mitarbeiter sind zu den Sprechzeiten telefonisch für Sie erreichbar.

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr || 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr || 16:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung

Hauptamt
Rathaus

Telefon: 07937 9119-18
Fax: 07937 9119-20
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Montag:          08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag:        08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:       08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:    07:30 - 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Hauptamt
Rathaus

Telefon: 07937 9119-19
Fax: 07937 9119-20
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Die Mitarbeiter sind zu den Sprechzeiten telefonisch für Sie erreichbar.

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr || 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr || 16:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung

Zuständiges Amt