Führungszeugnis

Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.

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Dienstag: 08:30 - 12:00 II 14:00 - 16:00 Uhr
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Donnerstag: 07:30 - 12:00 II 16:00 - 18:30 Uhr

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Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr || 14:00 - 16:00 Uhr
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Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr || 16:00 - 18:30 Uhr
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Vorgänge

Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Führungszeugnis finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: