Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen
Sie können Ihren alten Führerschein in einen neuen Kartenführerschein ("EuFührerschein") umtauschen. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht sein. Die alten Führerscheine werden gestaffelt umgetrauscht.
Von diesem Grundsatz ausgenommen sind:
- die Führerscheine der alten Klasse 2 und
- die Führerscheine der alten Klasse 3 für besondere Zugkombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 18,5 Tonnen
Fürerscheine dieser Klassen müssen Sie spätestens im Alter von 50 Jahren auf den Kartenführerschein umtauschen. Dabei müssen Sie auch Ihre Kraftfahreignung nachweisen.
Beim Umtausch der Klasse 3 erhalten Sie die Fahrerlaubnis für die Lastkraftwagenklassen C1 und C1E unbefristet und ohne Eignungsnachweis.
Die Führerscheine der Klasse 3 und der bisherigen Klasse 2 (neu Klassen C, CE) sind ab dem Alter von 50 Jahren befristet. Für die Verlängerung benötigen Sie einen allgemeinärztlichen und einen augenärztlichen Eignungsnachweis. Die Verlängerung gilt für beide Klasse jeweils fünf Jahre.
Wenn Sie in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten und einen Führerschein der Klasse 3 haben, erhalten Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten. Dies können Sie beispielsweise mit einem Bescheid der Berufsgenossenschaft oder einer Bestätigung des Arbeitgebers.
Die alten Führerscheine sind weiterhin in Deutschland und im EU-Ausland gültig. Es können aber beispielsweise bei Polizeikontrollen oder beim Mieten eines Fahrzeugs Probleme wegen veralteter Fotos oder unleserlicher Abgaben auftreten.
Voraussetzungen
Sie besitzen einen alten Führerschein
Verfahrensablauf
Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Onlien-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Kartenführerschein auf Wunsch per post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können. Den Führerschein kann eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- nationaler Führerschein
- wenn der Umtausch wegen der Verlängerung einer Lastkraftwagenfahrberechtigung der Klasse 3 (besondere Zugkombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 18,5 t oder der Klasse 2 vorgenommen wird: zusätzlich
- ein Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige eignung
- ein Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
Bei Fragen könne