Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie "Begleiteten fahren ab 17" teilnehmen. 

Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klasse B und BE (PKW). Sie dürfen nur in Begleitung einer namentlichen benannten Person Auto fahren. die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie soll den Jugendlichen vor Antritt und während der Fahrt Sicherheit beim Fahren geben und ihnen zur Seite stehen.

Voraussetzungen

Sie

  • müssen mindestens 16,5 Jahre alt sein,
  • benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und
  • dürfen bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren.

Die Begleitperson

  • muss namentlich benannt sein,
  • muss über 30 Jahre alt sein,
  • muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse b (PKW) sein und
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.

Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle oder von der Gemeinde. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen. Neben dem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis sind auch Angaben zur Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 erforderlich (Antrag auf die Teilnahme am begleiten Fahren mit 17 sowie Angaben zu den Begleitpersonen).

Fristen

  • für das Ablegen der Prüfung:
    • Theoretische Prüfung: frühstens drei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag
    • Praktische Prüfung: frühstens einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag
  • Für den Umtausch der Prüfungsbescheinigung in einen Kartenführerschein:
    • Innerhalb von drei Monaten nach Ihrem 18. Geburtstag

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Zusätzlich müssen Sie für jede Begleitperson das Formular "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" mit folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Personalien und Unterschrift
  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis (Kopie des Führerscheins)

 

Bei Fragen kann Ihnen das Landratsamt Hohenlohekreis (Führerscheinstelle) weiterhelfen.