Feuerwerk

Feuerwerke müssen, auch im Rahmen von Geburtstagsfeierlichkeiten und Hochzeiten, angemeldet werden. Für die Anzeige privater Feuerwerke gilt eine Frist von zwei Wochen vor Abbrand des Feuerwerkes, die Erlaubnis kann im Rathaus erteilt werden.

Beabsichtigte Feuerwerke der Klasse II / F2 müssen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Klasse III / F3 und höher müssen ganzjährig gegenüber dem Landratsamt angezeigt werden. Die Anzeige muss 4 Wochen vorher erfolgen.

Ansprechpartner

Hauptamt
Rathaus

Telefon: 07937 9119-18
Fax: 07937 9119-20
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Sprechzeiten

Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Hauptamt
Rathaus

Telefon: 07937 9119-10
Fax: 07937 9119-20
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Sprechzeiten

Die Mitarbeiter sind zu den Sprechzeiten telefonisch für Sie erreichbar.

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr || 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr || 16:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung

Hauptamt
Rathaus

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Sprechzeiten

Dienstag: 08:30 - 12:00 II 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 12:00 II 16:00 - 18:30 Uhr

Zuständiges Amt

Anschrift

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Marktplatz 2
74677 Dörzbach
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Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Die Mitarbeiter sind zu den Sprechzeiten telefonisch für Sie erreichbar.

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Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr || 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr || 16:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

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