Feuerwerk
Feuerwerke müssen, auch im Rahmen von Geburtstagsfeierlichkeiten und Hochzeiten, angemeldet werden. Für die Anzeige privater Feuerwerke gilt eine Frist von zwei Wochen vor Abbrand des Feuerwerkes, die Erlaubnis kann im Rathaus erteilt werden.
Beabsichtigte Feuerwerke der Klasse II / F2 müssen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Klasse III / F3 und höher müssen ganzjährig gegenüber dem Landratsamt angezeigt werden. Die Anzeige muss 4 Wochen vorher erfolgen.
Ansprechpartner
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Rathaus
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Fax:
07937 9119-20
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Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Termine außerhalb der Sprechzeiten möglich.
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Rathaus
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Sprechzeiten
Die Mitarbeiter sind zu den Sprechzeiten telefonisch für Sie erreichbar.
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr || 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr || 16:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung
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Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
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Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
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Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung
Vorgänge
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Feuerwerk finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: